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Mannomann. Auch der BGH ist nicht vor kruden Anträgen geschützt, so etwa vor "Sammelklagen", die der BGH wohl als
Klageerzwingungsanträge eingeordnet hat:
Die "Sammelklage" des H. im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Ratzeburg vom 29. Juni 2010 (13 Cs
702 Js 7212/10) und den Strafanzeigen gegen den B. und den Br. wegen Körperverletzung u.a. (719 J… mehr
